Archiv der Kategorie: Beirat

Im neuen Format: Die Beiratssitzung vom 22. November

Premiere: Der Beirat „hybrid“

Nach langen Monaten der Corona-Pandemie hat sich der Findorffer Beirat erstmals wieder in Präsenz getroffen. Gleichzeitig wurde das Geschehen im Beirat für die interessierte Öffentlichkeit auch online übertragen. Die Findorfferinnen und Findorffer erhalten so die Möglichkeit, die Sitzungen des Beirates vor Ort oder auch bequem von zu Hause aus zu verfolgen und sich online einzubringen. Ein wichtiger Schritt für Transparenz und Bürger:innenbeteiligung.

Gelder für Freizi und Vereinsheim

Gute Nachrichten gibt es für das Findorffer Vereinsheim: Nachdem der Verein aus Kostengründen seine bisherige Adresse in der Hemmstraße verlassen musste, hat die beliebte Findorffer Institution auch mit unserer Unterstützung nun neue Räume in der Plantage gefunden. Um den Neustart zu unterstützen, hat der Beirat zusätzlich Gelder aus dem Globalmitteltopf bewilligt.

Weitere Globalmittel gingen an das Freizi Findorff, das in jüngster Zeit mit großem Einsatz geflüchteten Jugendlichen aus der Ukraine unter die Arme gegriffen hat.

Bewegung im Bewohnerparken

Zum Bewohnerparken gibt es aktuell wenige sichtbare Ergebnisse. Die zuständigen Bremer Senatsstellen Inneres und SKUMS sind noch dabei, ihren Kompromiss abzustimmen. Der Beirat hat daher einstimmig beschlossen, den Innensenator und die Verkehrssenatorin zu seiner nächsten Sitzung einzuladen, um einen aktuellen Sachstandsbericht einzufordern. Ein gemeinsamer Termin im Beirat Findorff ist ein klares Signal an beide Senatsstellen, um das Thema voranzubringen.

Thema: Energiepreiskrise

Die steigenden Energiepreise beschäftigen viele Menschen in Findorff. Auch auf der Beiratssitzung stand daher das Thema Energiekosten im Mittelpunkt – und wie sie sich einsparen lassen. Dabei wurde deutlich: Die Energiepreiskrise wird auch an Findorff nicht spurlos vorübergehen. Es gibt aber zahlreiche Möglichkeiten und Optionen, ihre Folgen abzumildern und die Krise erfolgreich zu bestehen.

Beiratswahl 2023: Mit diesen Kandidierenden treten wir an:

Die Liste steht: Auf unserer Mitgliederversammlung am 10. November haben wir unsere Kandidatinnen und Kandidaten für die Beiratswahlen im kommenden Jahr nominiert.

Für die SPD treten an:

  1. Marcella Dammrat-Tiefensee
  2. Markus Conrad
  3. Svenja Rohlfing
  4. Stefan Dilbat
  5. Wencke Mjeku-Alexy
  6. Volker Sieg
  7. Katrin Grosch
  8. Khosro Askari
  9. Oke Oldenburg

Mit dieser Liste haben wir ein starkes Personalangebot für die Wahlen im kommenden Jahr aufgestellt. Wir freuen uns nun auf den Wahlkampf und die Gelegenheit, den Findorffer:innen unsere Kandidierenden vorzustellen.

Die Beiratssitzung vom 27. September

Am 27. September hat der Beirat Findorff getagt. Fast 40 interessierte Teilnehmende waren dabei. Anders als bei vorausgegangenen Sitzungen war die Stimmung im Beirat konzentriert und harmonisch. Alle anstehenden Abstimmungen wurden in dieser Sitzung einstimmig gefasst:

  • Erfreuliche Nachrichten sind aus dem Bereich der Jugendbeteiligung zu vermelden: Ausgehend von der Oberschule Findorff haben die ersten Jugendlichen seit Anfang Juli ein Jugendforum gegründet, eine zeitgemäße, projektorientierte Form der politischen Beteiligung. Das Forum hat sich u.a. Themen wie „Plätze für Jugendliche im Stadtteil“, „Graffitiplätze“ und „Mädchenraum im Freizi“ vorgenommen. Die formale Bestätigung durch den Findorffer Beirat ist nun erfolgt und Gelder vorhanden: Eine Anschubfinanzierung durch Globalmittel wurde bewilligt. Wir wünschen den Jugendlichen viel Erfolg!
  • Der Antrag zur Attraktivitätssteigerung des Nelson-Mandela-Parks fand einhellige Zustimmung.
  • Die Sportvereine aus Findorff berichteten von ihrer Lage in schwierigen Zeiten, bedingt durch die Corona- und Energiekrise. Alle Vereine sind mit solidarischem Verhalten ihrer Mitglieder über die Runden gekommen. Das ist Findorff! Mit dem vorgesehenen Sporthallenneubau auf der BSA wird dem Bedarf an Hallenzeiten Rechnung getragen.
  • Vorfahrt für die Interessen der Jugend: Bei der Verteilung der Globalmittel wurden schwerpunktmäßig die Kinder und Jugendlichen des Stadtteils berücksichtigt.

Feierliche Benennung des Familie-Schwarz-Platzes – Beschluss des Findorffer Beirates wurde umgesetzt

Im Jahr 2021 hat der Beirat Findorff einstimmig das Vorhaben beschlossen, den Vorplatz am Kulturzentrum Schlachthof stellvertretend für die Opfer von Verfolgung und Deportation nach der Sinti-Familie Schwarz zu benennen. Am 11. September 2022 wurden die Info-Stele und die Straßenschilder am neu benannten Platz u.a. durch unseren Bürgermeister Andreas Bovenschulte und dem einzigen Sohn von Anni Grimm, geb. Schwarz, feierlich eingeweiht.

Neben den eindrucksvollen Schilderungen des Historikers Dr. Hans Hesse wurde die Veranstaltung durch die musikalische Lesung des Schauspielers Rolf Becker und dem Dardo Balke Ensemble würdig umrahmt.

Die Familie Schwarz lebte bis zu ihrer Verhaftung im März 1943 in der Findorffstaße, ganz in der Nähe des heutigen Kulturzentrums Schlachthof. Anni Grimm, geb. Schwarz, überlebte als einzige ihrer Familie.

Mit der Benennung des Familie-Schwarz-Platzes wird an dieser Stelle in Findorff die Erinnerung an die Leiden der Sinti und Roma sowie die Mahnung gegen jede Art von Rassismus und Nationalismus lebendig gehalten.

Fragen zum Bewohnerparken: Die Antworten der Baubehörde an den Findorffer Beirat

Auf der Sitzung des Findorffer Beirats am 10. Mai wurde der überarbeitete Betriebsplan zum Bewohnerparken vorgestellt. Dennoch sind zahlreiche Fragen zur Einführung des Bewohnerparkens noch offen oder unklar und bedürfen der Erläuterung von Fachseite. Daher haben die verschiedenen Fraktionen im Findorffer Beirat die noch offenen Fragen zusammengetragen und einen gemeinsamen Katalog an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) übersandt.

Die Verkehrsbehörde hat nun auf die Fragen des Beirates reagiert und ihre Antworten an die Fraktionen gesendet. Dabei zeigt sich ein differenziertes Bild über die Sachlage zum Bewohnerparken: Während viele Fragen geklärt und zufriedenstellend beantwortet wurden, gibt es immer noch offene und ungelöste Aspekte, die für viele Findorfferinnen und Findorffer relevant sind.

Hier die Antworten der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau auf die Anfragen des Findorffer Beirates zum Bewohnerparken:

a) Wie viele Ersatzparkplätze gibt es und wo befinden sie sich?

Der Begriff „Ersatzparkplätze“ suggeriert eine frei zugängliche oder wie auch immer „vor-verabredete“ mögliche Nutzung durch die BewohnerInnen und andere Parkplatzsuchende. Dies trifft nur für die Bürgerweide zu, wo 2.800 Parkplätze bestehen. Die Bewirtschaftung durch die BREPARK sieht den benannten Sondertarif für BewohnerInnen im Umkreis von 500m vor (39,90 €/Monat). Alle anderen Flächen werden in der Parkraumuntersuchung von bmo dargestellt und sind private Firmenparkplätze. Es besteht derzeit keine Verabredung darüber ob und in welchem Umfang sie den Anwohnern des Quartiers angeboten werden.

Die Parkraumuntersuchung von bmo hat die privaten Stellflächen im Gebiet der Plantage untersucht und rund 750 Plätze gezählt. Diese gehören unterschiedlichen Eigentümern oder Mietern z.B. dem Bowling-Center (P2) oder der swb. Zusätzlich gibt es Stellflächen an den größeren Märkten „netto“ (P16).

b) Wie viele dieser Parkplätze können kostenlos genutzt werden?

Keine.

c) Welche sind kostenpflichtig? Wie hoch sind die monatlichen Gebühren für die Nutzung dieser Parkplätze?

Die Parkplätze im Gebiet der Plantage sind privat und den Kunden/MitarbeiterInnen vorbehalten. Eine mögliche Gebührenerhebung ist eine rein privatrechtliche und dem Markt vorbehaltene Angelegenheit. Faktisch gebührenfrei nutzbare Stellplätze im öffentlichen Straßenraum im Umfeld schaffen keinen Anreiz für Investoren, Stellplatzanlagen marktwirtschaftlich zu schaffen und betreiben zu können. Eine mögliche Öffnung setzt ein Parkregime im Quartier voraus, das eine Freigabe für Externe nahelegt und eine Preisbildung ermöglicht. Nur so kann es für die Stellplatzinhaber interessant werden, diese zu öffnen.

d) Wie viel Meter beträgt der weiteste Weg zu den Ersatzparkflächen?

Die Diagonale Luftlinie durch das Quartier sind etwa 1 km. Es gibt keine Einzelstandorterfassung.

e) Wie sicher sind diese Wege frühmorgens bzw. abends?

Im Beteiligungsverfahren gab es besorgte Stimmen, die die Umfeldsicherheit und Beleuchtung anmahnen. Der Findorfftunnel wurde ebenfalls benannt. Hier soll über ein Beleuchtungskonzept ein höheres Sicherheitsgefühl gegeben werden.

Die Sicherheitswahrnehmung im öffentlichen Raum hängt mit der Nutzung des Umfeldes zusammen und mit bestehenden Einrichtungen und deren Publikumsverkehr. Diese Bedingungen unterliegen Veränderungen – was auch für das Gebiet Plantage gilt.

Die öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen werden im ASV bearbeitet. Die Beleuchtung der Bürgerweide ist privat.

f) Sind neue Ersatzflächen zum Beispiel in Mobilitätsgaragen in Planung?

Optionen für eine Quartiersgarage werden geprüft, auch vor dem Hintergrund bestehender Parkflächen auf dem Messegelände. Die größten Herausforderungen bestehen darin, zum einen geeignete Grundstücke hierfür zu finden und zum anderen eine Finanzierung sicherstellen zu können. Das Kerngebiet ist weitgehend bebaut. Damit bestehen Flächenkonkurrenzen zu anderen (Gebäude-) Nutzungen. Somit kommen nur randständige Lagen bspw. das Areal der swb an der Ecke Plantage in Frage. Die Herstellungskosten von Stellplätzen in Quartiersgaragen liegen in der Größenordnung von 25.000 - 50.000 € pro Stellplatz (zuzüglich Betriebskosten) und müssen marktwirtschaftlich über Nutzungsentgelte finanziert werden. Daraus ergeben sich die monatlichen Parkgebühren. Für eine Nutzung der Stellplätze durch AnwohnerInnen muss hierfür eine Zahlungsbereitschaft bestehen. Nach den Erfahrungen in der Überseestadt und auch in anderen Städten werden ‚Mobilitätshäuser‘ und Quartiersgaragen nur dann angenommen, wenn im Umfeld mit hohem Parkdruck das Parken bepreist und auch überwacht wird. Nur dann können nach den Regeln der Marktwirtschaft auch Investoren interessiert werden.

Ohne den Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur ist die CO2-Reduzierung nicht zu erreichen und damit auch nicht das Ziel der Klimaneutralität. Ein „eins-zu eins“ Ersatz von Autos mit Verbrennungsmotor durch E-Autos allein wird keinen Fortschritt in Richtung Klimaneutralität bedeuten.

a) Wie sieht der Plan für eine flächendeckende E-Ladeinfrastruktur des Quartiers aus?

b) An welchen Orten sind öffentliche E-Ladeeinrichten vorgesehen?

c) Wie viele E-Ladeeinrichtungen sind ohne die Neuordnung der Straßen möglich?

d) Wie viele öffentliche legale Stellplätze gehen dadurch verloren?

e) Falls sich an dem Zustand der beiden Quartiere nichts ändern sollte, sind dann noch zusätzliche E-Ladeeinrichtungen möglich?

Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.

Das Beteiligungsverfahren hat deutliches Interesse an dem Thema Elektroladeinfrastruktur gezeigt.

Es ist Ziel der Bundesregierung, bis 2030 rund 15 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zu erreichen, was einem Anteil von über 30% entspricht. Für Bremen bedeutet das rund 75.000 Elektroautos. Es ist ein intensiver Ausbau der Ladeinfrastruktur erforderlich (auf 7.000 – 10.000 öffentlich zugänglicher Ladepunkte in 2030). Während in Stadtrandsituationen das Laden vielfach in Carports und privaten Garagenanlagen erfolgen kann, sind in Stadtteilen wie auch Findorff viele Elektroauto-Besitzer:innen auf öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen angewiesen.

Zum einen werden Schnelllademöglichkeiten eingerichtet, wie schon an der Hemmstraße vorhanden. Hier kann in relativ kurzer Zeit mit hoher Ladeleistung (300 kW) die Fahrzeugbatterie aufladen werden. Jedoch ist das Schnellladen mit höheren Kosten verbunden – aktuell meist ab 59 ct / kWh (Quelle: Webseite des Anbieters).

Parallel sollen Normallade-Möglichkeiten im Straßenraum ermöglicht werden. Da Aufbau und Betrieb von Ladeeinrichtungen (ebenso wie der Betrieb von Tankstellen) Aufgabe der Privatwirtschaft ist, haben Land und Stadtgemeinde Bremen die Rahmenbedingungen für Ladesäulenbetreiber deutlich verbessert. Schon 2018 wurde die Landesbauordnung so novelliert, dass Ladesäulen „verfahrensfrei“ sind – also keine Bauanträge mehr erforderlich sind. Zudem fallen seit 1. Januar 2022 in Bremen keine Sondernutzungsgebühren für die Lade-Infrastruktur im öffentlichen Raum mehr an.

Aktuell wird ein Konzept für den Aufbau einer flächendeckenden, elektrischen Ladeinfrastruktur in Bremen (Projekt ELLI) erstellt, dabei wird selbstverständlich auch dieses Quartier betrachtet. Ergebnisse werden spätestens im ersten Quartal 2023 erwartet.

Für innerstädtische Quartiere mit engen Straßenräumen sollen ‚Nullemissionshubs‘ die Entlastungswirkung von Carsharing verknüpfen mit der Einrichtung von Ladepunkten im Längsparken. Durch intelligente Ladestromsteuerung sollen die vorhandenen Netzsituationen eingepasst werden und zugleich für künftige rechtliche und technische Weiterentwicklungen vorgerüstet sein. Hierfür wird an Förderanträgen gearbeitet.

Die Dichte an Ladepunkten sollte sich mit steigender Nachfrage dynamisch entwickeln können. Üblicherweise werden etwa 10 Elektroautos auf einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt gerechnet (EU- Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe von 2014). Für Gebiete mit wenig privaten Lademöglichkeiten sollte dieser Wert eher höher angesetzt werden.

Bei der Einrichtung von Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum sind die Platzverhältnisse zu beachten. Neuartige Ladeinfrastruktur (wie für Bamberger Str. vorgesehen und am Franziuseck schon verwirklicht) benötigt deutlich weniger Platz.

Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum müssen entsprechend beschildert werden, um den Elektrofahrzeugen hier die Priorität einzuräumen. Die erforderliche straßenverkehrsrechtliche Beschilderung der Ladepunkte setzt StVO-konformes Parken – und damit in vielen Straßen Alt-Findorffs eine Neuordnung des Parkens - voraus.

Mit einer Ordnung des Parkens wird dann grundsätzlich in allen Straßen die Einrichtung von Ladepunkten möglich – netzseitige Anschlussleistungen vorausgesetzt. Stellplätze gehen nur dort verloren, wo Schalteinrichtungen in den Parkstreifen gesetzt werden müssten. Ladeplätze von Elektroautos reduzieren keine Stellplätze, da hier ja dann auch Autos stehen, die wiederum andernorts keinen Stellplatz in Anspruch nehmen.

Die Einrichtung von Nullemissionshubs wird in die Quartiersplanung eingearbeitet und kann schrittweise umgesetzt werden.

Carsharing ist eine wichtige Maßnahme zur Reduktion des Parkdrucks und schafft Angebote als Alternative zum eigenen Fahrzeug. Ein Ausbau des Angebots ist sinnvoll.

a) Wie viele zusätzliche Car-Sharing-Plätze sind im Quartier vorgesehen und wo sollen sie eingerichtet werden?

Es sind 2 - 3 zusätzliche Mobilpünktchen mit je 2-3 Fahrzeugen im Quartier vorgesehen. Diese werden integriert geplant mit ergänzenden Abstellflächen für Angebote wie Leihrollern, -fahrrädern, Lastenfahrrädern, Fahrradabstellbügeln und ggfs. Elektrolademöglichkeiten (als Nullemissionshubs). Die Standorte sollen Lücken im bestehenden Angebot schließen. Standortvorschläge aus dem Beirat sind willkommen.

b) Wie viele legale Stellplätze fallen durch die Einrichtung der neuen Car-Sharing-Plätze weg? Ein Car-Sharing-Platz ersetzt bis zu 20 PKWs. Ist dieser Effekt eingerechnet?

Der Platzbedarf durch mobil.pünktchen ist von der Stationskonfiguration und Lage abhängig. Der Platzbedarf je Carsharing-Stellplatz beträgt einen Länge von 5,70 m (der RASt-Norm entsprechend), hinzu kommen Flächen für ggfs. Ladeinfrastruktur, Beschilderung und Fahrradbügel, sowie Gehwegnasen zur Freihaltung von Kreuzungsbereichen/Querungshilfen, etc..

Die neutralen Untersuchungen zum Carsharing in Bremen haben gezeigt, dass stadtweit rund 16 PKW pro Carsharing Fahrzeug abgeschafft bzw. nicht angeschafft wurden. Für innerstädtische Areale liegt dieser Wert eher etwas höher. Der Entlastungseffekt von Carsharing ist die Grundlage für die Anordnung und Ausweitung. Das gesamte Angebot kommt der Nachbarschaft zu Gute.

c) Wird das Angebot an Leihrollern oder Alternativen ausgebaut oder eingeschränkt?

S.o.

Enquete-Kommission: Die Gebühren sollen auf 100,-€/Jahr 2022 bis 365,-€/Jahr 2030 erhöht werden plus Gewichtsklassenzuschlag.

a) Auf welchen Wert werden die Kosten für einen Bewohnerparkausweis steigen?

b) Wird es Sonderregelungen für Gebührennachlässe geben?

c) Wird es eine spezielle Gewichtsklassengebühr geben?

Die Gebühren für Bewohnerparkausweise beruhen auf einer Gebührenfestsetzung von 1994 mit 60 DM und sind seitdem nicht angepasst worden. Es ist geplant, die Gebühren für Bewohnerparkausweise im Land Bremen anzuheben. Es ist in der Diskussion, die Gebühren abhängig von der Fahrzeuglänge zu gestalten, d.h. wer mehr Platz in Anspruch nimmt, sollte auch mehr bezahlen. Die mögliche Ausgestaltung der Gebührenordnung, inklusive der Gebührenhöhe, befindet sich noch in der politischen Diskussion und Abstimmung, sodass darüber keine weitere Auskunft erteilt werden kann.

Nach der Planungswerkstatt bmo gibt es im Untersuchungsgebiet Ost 319 externe Kennzeichen und nach SKUMS können im Idealfall im Gesamtgebiet bis zu 200 Fremdparkende „vertrieben“ werden.

Nach den Erhebungen von bmo ist tagsüber die Anzahl der parkenden Fahrzeuge durchgehend geringer als die Anzahl der öffentlichen Stellplätze. Da nur gegen 24 Uhr die Zahl der parkenden Fahrzeuge höher ist (1378 zu 1256) als die legalen Parkplätze, muss man dann nicht davon auszugehen, dass die weitaus größte Zahl der „Fremdparker“ Anwohner sind?

a) Wie hoch ist die tatsächliche Zahl der sogenannten „Fremdparker“?

Die Erhebung anhand der Kennzeichen ergibt lediglich eine grobe Orientierung über die Anzahl von „Fremdparkern“. Ein gewisser Anteil der Fahrzeuge mit Nicht-HB-Kennzeichen gehört zum Quartier: Dienstfahrzeuge und andere Fahrzeuge, der Bewohner (Das Kfz-Kennzeichen muss heute nicht mehr dem Wohnort entsprechen).

b) Zählen zu den „Fremdparkern“ auch die zahlreichen niedersächsischen Fachkräfte in den Findorffer Kindergärten, Schulen, Handwerksbetrieben, Geschäften, Gaststätten, Lebensmittelmärkten, Banken, Arztpraxen, Seniorenzentren etc., ohne die die Infrastruktur des Stadtteils nicht aufrechterhalten werden könnte?

Alle Fahrzeuge, für die kein Bewohnerparkausweis bzw. keine Sondergenehmigung (für Gewebetreibende) beantragt werden kann, können nicht dauerhaft im Quartier geparkt werden und werden hier zu der sogenannten Gruppe der „Fremdparker“ gezählt. Dazu zählen also Menschen, die im Quartier arbeiten aber nicht dort wohnen oder sonstige Besucher. Für Pflegedienste/ Handwerker gibt es Sonderregelungen (zum Parken in allen Bewohnerparkgebieten, in denen sie gerade tätig sind). Zum Parken am Firmensitz gilt die Regel für Gewerbetreibende.

c) Wie hoch ist die Anzahl der MitarbeiterInnen aus dem Umland, die im Quartier davon betroffen sind?

Dies ist unbekannt.

d) Wird es Sonderregelungen für diese MitarbeiterInnen geben?

Nein, es gibt klare Regularien für die Einführung von Bewohnerparken – es sollen explizit Bewohner privilegiert werden. Andere Regelungen würden der Zielsetzung dieses verkehrsrechtlichen Instruments widersprechen.

Bislang war vorgesehen, dass rund 100 Parkscheinautomaten im Quartier aufgestellt werden sollen.

a) Bleibt es bei dieser Anzahl?

Die im Planentwurf enthaltene Zahl und Lage von Parkscheinautomaten war Gegenstand vieler Anregungen im Beteiligungsverfahren. Die Anregungen werden aufgenommen und der Plan wird überarbeitet. Es werden damit deutlich weniger Parkscheinautomaten umgesetzt werden. Der erste Entwurf hatte das Ziel, die Wege zu den einzelnen Automaten kurz zu halten.

b) Ist den Anwohnern bekannt, an welchen Stellen die Parkautomaten im Quartier aufgestellt werden sollen?

Die Beteiligungsplattform hat die Positionen aus dem Planungsentwurf dargestellt. Eine weitere Überarbeitung erfolgt.

c) Können betroffene Anwohner es ablehnen, dass vor ihren Häusern Parkautomaten aufgestellt werden?

Die finalen Standorte von Parkscheinautomaten werden auf Basis verschiedener Kriterien (Abstand zwischen Parkscheinautomaten, Erreichbarkeit, Sichtbarkeit, Platzangebot etc.) mit der BREPARK und dem ASV abgestimmt. Bevorzugt werden sie an Standorten installiert, wo sie wenig behindern oder stören.  Daraus ergibt sich ein Gesamtkonzept als Standortvorschlag. Berechtigte Anregungen von Anwohnern können auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden.

d) Werden diese Automaten die Begehbarkeit der Gehwege einschränken?

S.o.

Ein Ziel des Bewohnerparkens ist es, durch ein verbessertes Angebot des ÖPNVs Anwohnern den Wechsel vom PKW zu Bus und Bahn zu ermöglichen.

Das Ziel von Bewohnerparken ist ein anderes: Das Ziel ist, die auswärtigen Parker im Quartier zu reduzieren. Bewohner werden beim Kfz-Parken (auf den legalen Stellplätzen) privilegiert. Durch die Parkraumbewirtschaftung gibt es einen Anreiz für Auswärtige, den Umweltverbund (ÖPNV, Rad. Und Fußverkehr) zu nutzen, um ins Quartier zu kommen oder bestehende Parkhäuser / Parkplätze zu nutzen. Insgesamt ist Bewohnerparken mit Parkraummanagement ein Instrument, den ruhenden und fließenden Verkehr zu steuern und Belastungen in Wohnquartieren zu senken. Die Verbesserung des ÖPNV-Angebots ist eine andere, davon unabhängige verkehrliche Maßnahme.

a) Gibt es Gespräche mit der BSAG und der Bahn, wie die Anwohner durch ein erweitertes Angebot über kürzere Wege und eine größere Taktfrequenz schneller zum Zielort gelangen können?

Die Angebotsverbesserungen im ÖPNV sind in der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes enthalten und werden politisch abgestimmt. Aktuell sind im Rahmen der sogenannten Angebotsoffensive I auch für die Findorffer Linien 25, 26 und 27 Taktverdichtungen Mo – Fr und an den Wochenenden noch in diesem Jahr geplant.

b) Werden die Beförderungsentgelte für die BSAG abgesenkt, um die Attraktivität des ÖPNVs zu erhöhen? Welcher Zeitraum ist für die Umsetzung vorgesehen?

Siehe Antwort a) auch Tarifänderungen werden in diesem Zusammenhang betrachtet. Die Umsetzung hängt von politischer Beschlussfassung ab. Veränderungen haben 1 – 2 Jahre Vorlauf.

c)  Wie hoch werden in Zukunft nach Einführung des Bewohnerparkens die Parkgebühren für die Besucher sein?

d) Wird es soziale und andere Staffelungen für Besucher in der Gebührenordnung geben?

Es wird diskutiert, die Parkgebühren für Besucherinnen und Besucher in Bewohnerparkgebieten (nutzbar für private Gäste von Bewohnerinnen und Bewohnern) zu erhöhen. Die mögliche Ausgestaltung der Gebühren befindet sich noch in der politischen Diskussion und Abstimmung, sodass darüber kann keine Auskunft erteilt werden kann.

a) Inwieweit ist gewährleistet, dass die Bürger in jedem Straßenabschnitt über die geplanten Veränderungen informiert werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Vorstellungen in die Planungen einzubringen?

Die eingerichtete DIPAS-Onlinebeteiligung, die Postwurfsendung, die beiden 5-stündigen Bürger-Informationstermine sind Bausteine, die es allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen sollten, sich weiter zu informieren und Meinungen einzubringen.

b) Kann der Einfluss der Anwohner derart groß sein, dass die Beplanung einer Straße vollständig verändert wird?

Die Neuorganisation des Parkens geschieht im ganzen Quartier nach denselben Grundsätzen, die sich sowohl aus der Situation der Straße und den Vorgaben aus StVO und technischen Regelwerken ergeben. Auf Anwohner-Belange wird im Rahmen der Detailplanungen soweit möglich eingegangen. Es gibt aber z.B. rechtliche Rahmenbedingungen oder übergeordnete Aspekte der Planung, die berücksichtigt werden müssen und Handlungsspielräume für individuelle Wünsche einschränken. Die bundesweit geltende StVO bleibt jedoch die insgesamt zu beachtende Grundlage.

a) Wenn es nicht zur Einführung von Bewohnerparken kommt, wie kann dann die Straßensituation im Sinne der Barrierefreiheit verbessert werden?

Der Beirat Findorff hat 2019 einen Beschluss gefasst, die Einführung von Bewohnerparken zu prüfen. Darüber hinaus wurde Findorff durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und dem Senator für Inneres als Pilotprojekt für das Konzept „Parken in Quartieren“ definiert – als zweites Projekt nach dem Projekt SUNRISE (Östliche Vorstadt). Damit geht es in Findorff also nicht allein um die Frage, ob Bewohnerparken eingeführt werden sollte (oder nicht), sondern in erster Linie um die Ordnung des Parkens, zur Verbesserung der Rettungssicherheit und Barrierefreiheit. Dazu muss behinderndes Gehwegparken in Findorff unterbunden und StVO-konformes Parken in den Quartiersstraßen eingefordert werden. Die Bestandsbeschilderung, die Gehwegparken anordnet (Verkehrszeichen 315) wird in diesem Rahmen überprüft und ggf. bestätigt oder zurückgenommen. Es wird klar gekennzeichnet, wo geparkt werden kann und wo nicht (ggf. durch Beschilderung, Markierungen, Sperrflächen). Darüber hinaus erfolgt eine intensivierte Überwachung durch das Ordnungsamt, mit konsequenten, kostenpflichtigen Verwarnungen und ggf. Abschleppen. Das Ordnen des Parkens erfolgt in einem umfassenden, integrierten Konzept (‚Parken in Quartieren‘), das auch durch Carsharing als Entlastungsmaßnahme und weitere Mobilitätsangebote, Abstellplätze für Fahrräder etc. flankiert wird.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass Bewohnerparken eine optionale Maßnahme ist, die im Rahmen der Bearbeitung des Quartiers umgesetzt werden kann, aber nicht muss. Auch ohne Bewohnerparken, das Anwohner beim Parken auf regelkonformen Stellplätzen privilegiert und das Parken für Auswärtige begrenzt (kostenpflichtige Tickets, maximale Parkdauer auf 2 h) sollen die Maßnahmen zum Ordnen des Parkens in Findorff umgesetzt werden.

b) In welcher Form und mit welchen Maßnahmen soll die Passierbarkeit und Nutzbarkeit der Gehwege in den betroffenen Straßen hergestellt werden?

Das Parken auf Gehwegen soll durch verschiedene Maßnahmen unterbunden werden:
  • Klare Kennzeichnung, wo geparkt werden kann und wo nicht (z.B. durch Beschilderung, Markierung von Stellplätzen und Sperrflächen)
  • durch bauliche Einrichtungen (Fahrradbügel parallel zum Bordstein, auf der Fahrbahn; auf Poller soll möglichst verzichtet werden
  • Überwachung

c) Wie wird die Rettungssicherheit an besonders engen Straßenbereich und Kreuzungen sichergestellt?

Die vorgestellten Planungen wurden auf der Grundlage der Schleppkurven von Müll- bzw. Feuerwehrfahrzeug erarbeitet. Diese sind im Plan auch aufgrund ihrer besonderen Bedeutung farbig hervorgehoben. Diese Bereiche werden durch Markierungen, Sperrflächen, Poller etc. freigehalten. Parallel dazu muss durch Überwachung sichergestellt werden, dass diese Bereiche auch nicht verbotswidrig beparkt werden.

d) Wie soll das Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen zu aufgesetztem Parken in Findorff umgesetzt werden?

Das Urteil des VG Bremen (Az: 5 K 1968/19) hat die derzeitige Situation (aufgesetztes Gehwegparken) in den klägerischen Straßenzügen als nicht haltbar bewertet und verlangt nach einer Lösung des Problems dauerhaft zugeparkter Straßen (vorliegend in denen der drei betroffenen der Kläger*innen: Biebricher Straße, Timmersloher Straße, Mathildenstraße). Das Urteil des VG Bremen sieht kein Entscheidungsermessen der Behörde. Somit ist gegenüber illegalen Gehwegparken mit geeigneten, im Auswahlermessen stehenden Maßnahmen vorzugehen. Gegen das Urteil soll Berufung eingelegt werden, um weitere Klarheit über die Umsetzung des Urteils zu erhalten.

e) Spielt die Umsetzung des Bewohnerparkens dabei eine Rolle?

Grundsätzlich ist die vom Gericht bestätigte Notwendigkeit zum Ordnen des Parkens von der Anordnung des Bewohnerparkens unabhängig.

Bewohnerparken ist eine Möglichkeit, den Parkdruck in den festgesetzten gebieten zu reduzieren. Bewohnerparken kann nur mit rechtskonformen Parken angeordnet werden.

a) Wie hoch ist der Anteil der Bevölkerung im betroffenen Gebiet, der kein eigenes Auto besitzt?

Nach der Auswertung der Daten des Kraftfahrtbundesamtes und des Statistischen Landesamtes Bremen liegt die Zahl der Haushalte ohne eigenes Fahrzeug im Gebiet zwischen Eickedorfer Str. und Admiralstr. bei 56,6%. Im Gebiet südöstlich der Admiralstr. zur Bahn hin liegt diese Zahl deutlich niedriger bei 34,7%. Im Vergleich dazu Bremen gesamt: Im Durchschnitt haben 45,6 % aller Haushalte kein in Bremen angemeldetes Fahrzeug.

b) Wie viele Haushalte haben wie viele PKWs angemeldet und wie viele Haushalte kommen ohne ein Auto aus?

Ca. 6.460 BewohnerInnen in 4.872 Haushalten haben 1.853 private Pkw, 110 gewerbliche Pkw, 196 Motorräder/Roller und 180 Nutzfahrzeuge angemeldet.

c) Gibt es Alternativmöglichkeiten (Härtefalllösungen) für Anwohner, die auf einen Pkw angewiesen wären, ihr Mobilitätsbedürfnis zu bewältigen?

Es gibt nur den bundeseinheitlich geregelten Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichnung für Gehbehinderung, der an sehr enge Kriterien gebunden ist. Auf kommunaler Ebene gibt es keine Härtefalllösungen.

d) Wie viele Händler, Handwerker und Gewerbetreibende haben sich bisher für einen Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen in welchen Straßenabschnitten gemeldet? Bitte aufgeschlüsselt nach „Mitarbeiterplätzen“ und „Fahrzeugen des Betriebs“ darstellen.

Bisher haben einzelne Unternehmen Stellplatzwünsche geäußert, die über die bremenweit geltende Regelung hinausgehen. Ansässige Gewerbetreibende können eine Sondergenehmigung beantragen, zum Parken von jeweils einem Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet (in dem sie Ihren Firmensitz haben). Diese ist auf andere Fahrzeuge übertragbar und kann bei nicht-Nutzung ggf. auch an Mitarbeiter weitergegeben werden.

e) Werden für Paket- und Lieferdienste spezielle Stellplätze zum Ein- und Ausladen eingerichtet, um zu verhindern, dass sie auf der Fahrbahn der engen Straßen halten und die Fußgänger*innen und Radfahrenden blockieren?

Lieferzonen können derzeit straßenverkehrsrechtlich nur durch Beschilderung des eingeschränkten Haltverbots angeordnet werden – dies wird geprüft. Es bestehen Diskussionen auf Bundesebene zur Einrichtung von Lieferzonen mit klarerer verkehrsrechtlicher Handhabung. Aufgrund der engen Parkraumsituationen in den Wohnstraßen besteht hier eine Nutzungskonkurrenz mit dem Parken. Die aktuelle Anwendung konzentriert sich auf die Geschäftsstraßen. Allerdings zeigt die aktuelle Praxis, dass eingeschränkte Haltverbote nur bei Überwachung auch funktionieren und dem eigentlichen Zweck zur Verfügung stehen.  

a) Wurden Alternativen zum Bewohnerparken geprüft?

Eine Neuordnung des Parkens im Quartier ist mit oder ohne Bewohnerparken erforderlich. Die häufiger vorgeschlagenen Alternativen sind Shared Space bzw. „Verkehrsberuhigter Bereich“ („Spielstraße“). Hierzu wird ein beispielhafter Entwurf erstellt – vor allem wird untersucht, ob durch frei zu haltende Hauszugänge, Schachtdeckel und einzeln auszuweisende Parkstände nicht insgesamt eher weniger Kraftfahrzeuge Platz finden als mit der im Beteiligungsverfahren vorgestellten Lösung. Zudem ist der „Verkehrsberuhigte Bereich“ an Bedingungen gebunden wie eine überwiegende Nutzung als Aufenthalts- und Begegnungsort und die zwingende bauliche Aufhebung der Fahrbahn-/Gehwegtrennung.

b) Ist eine schrittweise Einführung des Bewohnerparkens möglich, so dass Quartier für Quartier neu geordnet werden kann? Wie klein können dann Quartiere sein? (hier sind ja bereits kleinste Quartiereinheiten betrachtet, weitere kleine Einheiten können dann nur einzelne Straßen sein)

Quartiere sollten eine gewisse Größe haben, um einen Nutzungsausgleich zwischen den verschiedenen Straßen zu ermöglichen. Die Parkplatzsuche wird durch den größeren, verfügbaren Raum tendenziell erleichtert. Die Regelung von nur einzelnen Straßen würde keine Ausweichbereiche umfassen und ist daher wenig sinnvoll.

c) Wie werden Gehwege behandelt, die keine Breite von 1,60 m aufweisen? Werden sie umgebaut?

Es handelt sich um gewachsene Quartiere mit oft schmalen Gehwegen, die nicht den Regelmaßen nach heutigen Standards für Neubaugebiete entsprechen. Ein Umbau von Straßenprofilen ist in Zusammenhang mit dem Ordnen des Parkens nicht geplant. Gehwegbreiten kleiner 1,80m liegen in 24 der untersuchten 78 Straßenabschnitte vor, z.B. in der Winterstr. (zw. Lilienthaler und Sommerstr.). In der Borgfelder Str. liegen sie teilweise nur bei 1,5m (zw. Winter- und Hemmstr.), sowie in Teilen von Geibel- und Sommerstraße. Soweit diese derzeit von Kraftfahrzeugen beparkt werden, soll künftig die volle Breite der Gehwege wieder dem Fußverkehr zur Verfügung stehen.

d) Sind Maßnahmen geplant, wie man mit Fahrrädern, Lastenrädern, Mülltonnen, Blumenkästen, Infrastrukturanlagen wie Netzwerkkästen etc. umgehen wird, die dem Bewegungsbereich einschränken?

Netzwerkkästen müssen an den Standorten erhalten bleiben – Blumenkästen und Mülltonnen sind privat und im Planungsprozess abzustimmen. Für Fahrräder sollen neue Abstellmöglichkeiten an Fahrradbügeln eingerichtet werden, auch um die Gehwege zu entlasten.  Aufgrund der engen Gehwege soll auch nach Möglichkeit auf die klassischen Poller verzichtet werden, da diese die Gehwege einengen.  

Es wird voraussichtlich mit enormem Verdrängungsverkehr in den Nachbar-Quartieren zu rechnen sein.

a) Gibt es Erfahrungen oder/und Untersuchungen, die dazu eine Aussage machen können?

b) Wie lange werden in Zukunft einzelne Autofahrer suchen müssen, um einen Parkplatz zu finden?

c) Wie wird sich das auf die Luftbelastung der Quartiere in Zukunft auswirken?

d) Wie groß ist die Luftbelastung durch PKWs im Vergleich zu den steigenden Emissionen aus den Hauskaminen zu bewerten? Hier ist eine z. T. extreme Zunahme der Emissionen festzustellen.

Es ist davon auszugehen, dass die Einführung von Bewohnerparken einen gewissen Verdrängungseffekt in die benachbarten Gebiete bewirkt, wenn es keine Parkraumbewirtschaftung und Bewohnerparken gibt. Die Effekte werden für jedes Quartier naturgemäß unterschiedlich sein und können vorab kaum prognostiziert werden. Viele Faktoren beeinflussen den verbleibenden Parkdruck für Bewohner:Innen und den Ausweichverkehr von Auswärtigen.

Zur Information: Im SUNRISE-Quartier wurde von einer gewissen Verlagerung des Parkens in Nachbarstraßen berichtet – das ergab die Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner rund sechs Monate nach Einführung der Maßnahmen.

Das erscheint plausibel. Die Ergebnisse waren dazu aber auch widersprüchlich. Eine quantitative Untersuchung (Vorher-Nachher-Untersuchung der Parksituation im Umfeld) konnte hierzu auch keine klaren Belege erbringen. Ein Grund hierfür mag die Corona-Pandemie mit veränderten Mobilitätsgewohnheiten der Bewohner sein (Homeoffice, Lock-down), die einen Vergleich von der Ausgangssituation mit der Parksituation danach nicht zulässt.

a)  Wie ist der Stand der Umsetzung des am 17. 01. 2020 einvernehmlich vom Senator für Inneres (SI) und die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) verabschiedeten Strategiepapiers zum Parken in Quartieren?

b) Wann ist mit einer vollständigen Umsetzung der dort genannten Kernpunkte zu rechnen?

c)  Wird insbesondere das gemeinsame Ziel “Durch mehr Überwachung und konsequentes Abschleppen werden wir regelkonformes Parken durchsetzen und wieder zu einem normalen kooperativen Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zurückkommen“, weiterhin verfolgt?

Mit der Umsetzung des Konzeptes ‚Parken in Quartieren‘ soll im Wesentlichen das Parken in Quartieren geordnet werden. Gehwegparken soll unterbunden werden. Die Umsetzung der Maßnahmen zum Parken in Quartieren in den innenstadtnahen Bereichen soll im Jahr 2022 beginnen, abhängig von zusätzlichen Personalkapazitäten im Amt für Straßen und Verkehr und bei der Senatorin für Mobilität. Gleichzeitig ist auch die beschlossene Aufstockung von Überwachungskräften im Ordnungsamt eine Bedingung für die Umsetzung der Maßnahmen. Trotzdem werden nicht alle Quartiere gleichzeitig bearbeitet werden können.

Nach derzeitiger Planung ist die Umsetzung von Maßnahmen zum Ordnen des Parkens in vier bis fünf Quartieren im Jahr vorgesehen. Die durch regelwidriges Kfz-Parken besonders hoch belasteten Quartiere sollen dabei vorrangig bearbeitet werden. Die Bearbeitung der Quartiere in innenstadtnahen Stadtteilen wird damit voraussichtlich mehrere Jahre dauern.

Die intensivierte Überwachung ist, neben anderen Maßnahmen, ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts, um das regelwidrige und andere Verkehrsteilnehmer:innen behindernde Parken zu unterbinden und somit Barrierefreiheit und Rettungssicherheit herzustellen.

Neues zum Recyclinghof und zum Bewohnerparken – die Beiratssitzung vom 10. Mai

Es gab allerhand Neues zu berichten auf der Beiratssitzung am 10. Mai. Themen waren unter anderem der Recyclinghof Findorff und das Bewohnerparken. Zu beiden Dauerbrennern im Stadtteil gibt es einen neuen Stand der Dinge.

Recyclinghof Findorff – was bedeutet die Umstellung zur Grünstation?

Der Recyclinghof Findorff

Die Umstellung des Recyclinghofes zu einer Grünstation erfolgte am 4. April. Neben den geänderten Öffnungszeiten bedeutete dies aber auch leider eine Reduktion des Angebots. Beispielsweise können Kompost, Batterien und CDs nicht mehr abgegeben, Erden nicht länger eingekauft werden. Besonders die Erden sind dabei ein wichtiges Thema im Stadtteil. Hier wäre erstrebenswert, dass der Verkauf von Erden wieder aufgenommen wird. Außerdem sollen weitere Fraktionen wie Batterien dort auch wieder abgegeben werden können, denn dafür lohnt die Fahrt zur Blocklanddeponie wahrlich nicht. Wir werden den Recyclinghof auch weiterhin unterstützen, sein Angebot zu erhalten oder gar wieder auszuweiten. Positiv: Auch wenn seit der Umstellung ein Rückgang der Kundinnen und Kunden zu verzeichnen ist, werden die verlängerten Öffnungszeiten am Donnerstag mittlerweile gut angenommen. Wir hatten uns für diese Verlängerung eingesetzt.

Bewohnerparken und Parkraumneuordnung

Antworten auf viele Fragen – die Auswertung des Beteiligungsverfahrens und der neue Betriebsplan zum Bewohnerparken wurde von den Vertreter:innen der Verkehrsbehörde vorgestellt. Die Beteiligung der Anwohnenden ist dabei wesentlich für die Akzeptanz des Bewohnerparkens in Findorff. Seit Beginn der Bürgerbeteiligung wurden fast 100 Beiträge in das Onlineportal DIPAS eingestellt. 200 Personen haben jeweils an beiden Präsenzterminen teilgenommen, die Ende März stattgefunden haben. Dabei zeigte sich ein differenziertes Bild an Meinungen. Das Thema wird im Stadtteil unverändert kontrovers wahrgenommen und entsprechend diskutiert.

Der neue Betriebsplan liegt vor

Mittlerweile liegt der zweite Entwurf des Betriebsplans vor. Die Verkehrsbehörde ist noch dabei, die letzten Details zu prüfen und einzuarbeiten. Klar ist aber schon jetzt, dass eine Neuordnung des Parkraums in Findorff kommen wird. Dadurch sollen die Sicherheitsbestimmungen der StVO und die gesetzlichen Anforderungen an Straßen- und Gehwegbreiten sowie Barrierefreiheit eingehalten werden. Dies eröffnet mehr Raum und Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrende, ist aber auch von zentraler Bedeutung, um den ungehinderten Zugang für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Die Parkraumneuordnung bedeutet aber auch, dass einige der bisher von Kfz genutzten Parkmöglichkeiten entfallen. Dies stellt viele Findorffer:innen und auch Besucher des Stadtteils vor Probleme, die zwingend auf ihr Auto angewiesen sind.

Die Parkraumneuordnung kommt

Das Bewohnerparken bildet dabei nur einen Baustein der ohnehin und auch in anderen innenstadtnahen Vierteln bald zu bewältigenden Parkraumneuordnung. Es bietet den Findorffer:innen aber den Vorteil, dass sie bei der Parkplatzsuche in ihrem Stadtteil gegenüber Fremdparkern privilegiert werden. Einen Einfluss auf die Anzahl der zukünftig nutzbaren Parkplätze hat das aber nicht. Eine Ablehnung des Bewohnerparkens schafft keinen neuen Parkraum. Umso wichtiger ist daher, dass die kommenden Veränderungen die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden fair berücksichtigen und auch Alternativen bietet.

Beteiligung, Alternativen und faire Gebühren – die Anforderungen an das Bewohnerparken

Unsere Position zum Bewohnerparken ist klar: Wir wollen, dass die Findorfferinnen und Findorffer an den Entscheidungen zum Bewohnerparken und zur Parkraumneuordnung beteiligt werden – wir werden weiterhin intensiv über die Entwicklungen berichten. Ebenfalls müssen ausreichend Alternativen für den entfallenden Parkraum geprüft und angeboten werden – jetzt und auch im Nachgang. Dies erfordert alternative Verkehrsmittel, wie z. B. einen verbesserten ÖPNV, aber auch alternativen Parkraum auf bereits vorhanden Flächen für alle Menschen, die nicht auf ihr Auto verzichten können. Daher müssen auch die Gebühren für einen Bewohnerparkschein sozial vertretbar sein. Die Verkehrswende in Findorff muss die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigen.

Der Grünzug am Torfkanal – die Begehung hat stattgefunden

Was mit dem Grünzug am Torfkanal passieren soll, beschäftigt Findorff seit Jahren. Mit der Ortsbegehung am 23. April hat nun der erste Schritt der Planungsphase begonnen. Fast 50 Personen waren anwesend, um das fragliche Areal in Augenschein zu nehmen und Ideen auszutauschen.

Allem Anfang wohnt ein Zauber inne…

Die Ortsbegehung fand bei traumhaftem Wetter statt. Entsprechend positiv und offen war die Stimmung der Versammelten. Die Mitarbeiterinnen der senatorischen Behörde und das Landschaftsplanungsbüro hatten sich gut vorbereitet, um die Veranstaltung konstruktiv und informativ zu gestalten. Eine große Karte erleichterte den Überblick und das Zusammentragen von Gedanken und Ideen. So wurden viele Eindrücke gesammelt.

Viele gute Ideen

Die Teilnehmenden haben eine Vielzahl guter Ideen zusammengetragen und diskutiert. Ihre vielseitigen Vorschläge zeigen ein gemeinsames Interesse an einer eher offenen, sozialen, kulturellen oder landschaftlichen Gestaltung des Grünzugs. Die konkreten Anregungen reichen vom Bau einer KiTa über einen kleinen Biergarten bis hin zu einer Freizeit- und Sportparkgestaltung. Von Wohnungsbau oder dergleichen war hingegen nicht die Rede.

Ideen fördern, Bedenken berücksichtigen

Die Stimmung der Versammelten war gut, der Austausch offen und konstruktiv, auch wenn an der einen oder anderen Stelle noch Sorgen und Ängste durchkamen. Diese Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner sollten bei der weiteren Gestaltung des Projekts bedacht und demnächst im Fachausschuss Bau oder im Beirat thematisiert werden.

Wie geht es weiter?

Der Findorffer Beirat wird die weitere Entwicklung des Grünzugs am Torfkanal aufmerksam verfolgen und begleiten. Der nächste Termin hierzu ist die „Ideenwerkstatt“, die am 21. Mai ab 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Landesinstituts für Schule (LIS) stattfindet. Auch unter https://torfkanal.beteiligung.bremen.de gibt es weitere Informationen und die Möglichkeit, sich online zu beteiligen.

Wir sind gespannt auf den weiteren Fortgang und auf die zukünftige Gestaltung des Grünzugs am Torfkanal.

Die Gestaltung des Grünzuges am Torfkanal: Das Beteiligungsverfahren startet

Was mit dem Grünzug entlang des Torfkanals passieren wird, beschäftigt die Findorffer Stadtteilpolitik und die Nachbarschaft bereits seit Jahren. Die Baubehörde will nun die Findorfferinnen und Findorffer bei der Beantwortung dieser Frage intensiv einbeziehen. Am 23. April startet daher die Bürgerbeteiligung mit einer Besichtigung der dortigen Flächen. Ziel der Veranstaltung ist, das Areal kennenzulernen und sich über Ideen und Möglichketen seiner Nutzung auszutauschen. Das Verfahren ist offen für alle Ideen.

Termin: 23. April 2022

11:00 -13:00: Spaziergänge am Torfkanal

  • Treffpunkt: Am Weidedamm /Ecke Utbremer Ring

13:00-14:00:   Abschluss am Landesinstitut für Schule

  • Am Weidedamm 20, 28215 Bremen

Wir freuen uns, dass die Findorfferinnen und Findorffer bei der Gestaltung dieses Projekts in ihrem Stadtteil nun einbezogen werden. Eine breite Beteiligung der Menschen ist wichtig für den Erfolg und die Akzeptanz der zukünftigen Gestaltung Findorffs.

Parallel zum Angebot von öffentlichen Veranstaltungen wurde ergänzend die Möglichkeit einer digitalen Beteiligung über das Tool DIPAS eingerichtet, über die ab sofort Hinweise und Anregungen in das Verfahren eingegeben werden können. Die Internetadresse lautet https://torfkanal.beteiligung.bremen.de/

Offen für frische Ideen: Dieses Areal am Torfkanal soll neu gestaltet werden.

Demokratie ist kein Spaziergang – Erklärung des Findorffer Beirates

In Bremen und umzu finden seit Wochen meist unangemeldete Demonstrationen – irreführend „Spaziergänge“ genannt –  gegen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung statt. Auch in Findorff gab es wiederholt derartige Zusammenkünfte.

Die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für uns, die Mitglieder und Parteien des Findorffer Beirates, ein hohes Gut und wir setzen uns aktiv und ausdrücklich für diese Rechte einer*s jeden Einzelnen ein!

Allerdings handelt es sich bei diesen „Spaziergängen“ um Kundgebungen, initiiert durch rechtsextremistische, demokratiefeindliche Personen, die  geschichtsverfälschende Inhalte verbreiten. Dabei dient die hier geäußerte Kritik an Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung häufig nur als Vorwand, um Verschwörungsmythen zu verbreiten, während demonstrativ gegen geltende Hygieneregeln verstoßen oder offen und aggressiv die Konfrontation mit Passant*innen, Journalist*innen sowie der Polizei gesucht wird. Dadurch werden alle Beteiligten erheblich gefährdet.

Wir als Findorffer Beirat verurteilen dies auf das Schärfste! Wir sprechen uns entschieden gegen eine derartige Zweckentfremdung und Verharmlosung der Coronapandemie aus. Dies entspricht nicht unserer Auffassung eines demokratischen und fairen Diskurses!

Wir sind überzeugt, dass die wissenschaftlich fundierten, präventiven Maßnahmen – so schwer sie auch wiegen – überwiegend notwendig sind und dem Schutz aller in unserer Gesellschaft dienen. Sie ermöglichen uns, in Kombination mit einer hohen Impfquote, in absehbarer Zeit wieder einen Weg zurück zu mehr Normalität. Wir sind überzeugt, dass der Weg durch die und aus der Pandemie nur solidarisch, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst gelingen kann.

Einstimmig beschlossen am 22. Februar 2022

Es werde Licht!

Der Findorfftunnel erhält eine helle Beleuchtung

Gute Nachrichten für Alle, deren Wege durch den Findorfftunnel führen: Ausbau und Umgestaltung von Lichtanlage und Beleuchtung des Tunnels sind endlich beschlossene Sache. Im Findorfftunnel wird nun ein zeitgemäßes Beleuchtungskonzept für mehr und helleres Licht umgesetzt.

Mehr Licht…

Die nun beschlossenen Pläne sehen vor, die Grundbeleuchtung des Tunnels mit verbesserter Geh- und Radwegbeleuchtung zu erneuern. Zusätzlich wird eine attraktive Lichtgestaltung auch das Bauwerk selbst in Szene setzen. Die Bauarbeiten sollen noch Ende dieses Jahres beginnen und im Laufe des Jahres 2023 fertig gestellt werden. Die Kosten für das Projekt werden voraussichtlich ca. 600.000 Euro betragen.

… und mehr Sicherheit.

Das geplante weiße Licht und die gute Farbwiedergabe werden die Sicht verbessern und das Sicherheitsempfinden aller Verkehrsteilnehmenden deutlich erhöhen. Auch an die Aspekte der Umwelt wurde gedacht: Die neue Lichtanlage kann eine Energieeinsparung von ca. 25 Prozent erzielen. Auch deshalb wird das Projekt aus Mitteln des „Handlungsfeld Klimaschutzes“ des Senats unterstützt.

Ein freundliches Hallo!

Durch seine schlechte Beleuchtung stellte der Findorfftunnel bislang für viele Menschen einen Angstraum dar. Auch durch unseren beharrlichen Einsatz wird hier nun Abhilfe und ein freundliches Erscheinungsbild für das Eingangstor in unseren Stadtteil geschaffen.

Wir freuen uns auf den neuen Findorfftunnel!