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Im Gedenken an Anna und Carl Stiegler sind am 14. Juni zwei neue „Stolpersteine“ in Findorff verlegt worden. Anna Stiegler war SPD-Politikerin und wurde 1919 als erste Frau von 18 weiblichen Abgeordneten in die verfassungsgebende Bremische Nationalversammlung gewählt. Sie und ihr Mann Carl wurden wegen ihrer politischen Tätigkeit von den Nazis verfolgt; Carl Stiegler starb 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen. Anna Stiegler überlebte knapp und kehrte nach dem Krieg nach Bremen und in die Politik zurück; sie war bis 1963 Mitglied der Bremischen Bürgerschaft. Neben ihrer Aufgabe als Sozialpolitikerin verstand sie sich als Vertreterin von Frauenrechten. Nun erinnern diese zwei Gedenksteine auf den Bürgersteig vor der Neukirchstraße 63 an zwei bemerkenswerte Menschen, die für ihre politische Überzeugung gekämpft und gelitten haben.
Der SPD-Ortsverein Findorff hat die Patenschaft für die „Stolpersteine“ übernommen. Besonders Anna Stiegler macht mit ihrer Courage, ihrem Mut und ihrem Glauben an eine bessere und gerechtere Zukunft uns heute noch Mut. In einer Zeit der Unmenschlichkeit hat sie Menschlichkeit bewiesen und für ihre Ideale, die Ideale der Sozialdemokratie „Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit“ gekämpft.
In den vergangenen 25 Jahren wurden rund 80.000 „Stolpersteine“ von dem Künstler und Bildhauer Gunter Demnig angefertigt und in die Bürgersteige eingelassen. Sie bewahren die Erinnerung an Menschen, die wegen ihres Glaubens, ihrer politischen Überzeugung oder einem Gebrechen von den Nationalsozialisten verfolgt wurden. Stolpersteine Bremen ist eine Initiative der Landeszentrale für Politische Bildung und des Vereins „Erinnern an die Zukunft e. V.“ Weitere Informationen gibt es auf www.stolpersteine-bremen.de.
Zusammen mit den Gedenksteinen der Stieglers gibt es nun 37 „Stolpersteine“ in Findorff. Unser Ortsverein hat sich die Pflege der Steine auf die Fahnen geschrieben. Wir freuen uns, dass nun auch die Namen von Anna Stiegler und der ihres Mannes Carl hier in Findorff nun für immer verewigt wurden.
„Wir düfen alles verlieren, nur nicht unsere Menschlichkeit“
Gönül Bredehorst (links im Bild) bei der Verlegung der Stolpersteine.
Auf der Sitzung des Findorffer Beirats am 10. Mai wurde der überarbeitete Betriebsplan zum Bewohnerparken vorgestellt. Dennoch sind zahlreiche Fragen zur Einführung des Bewohnerparkens noch offen oder unklar und bedürfen der Erläuterung von Fachseite. Daher haben die verschiedenen Fraktionen im Findorffer Beirat die noch offenen Fragen zusammengetragen und einen gemeinsamen Katalog an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) übersandt.
Die Verkehrsbehörde hat nun auf die Fragen des Beirates reagiert und ihre Antworten an die Fraktionen gesendet. Dabei zeigt sich ein differenziertes Bild über die Sachlage zum Bewohnerparken: Während viele Fragen geklärt und zufriedenstellend beantwortet wurden, gibt es immer noch offene und ungelöste Aspekte, die für viele Findorfferinnen und Findorffer relevant sind.
Hier die Antworten der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau auf die Anfragen des Findorffer Beirates zum Bewohnerparken:
Der Begriff „Ersatzparkplätze“ suggeriert eine frei zugängliche oder wie auch immer „vor-verabredete“ mögliche Nutzung durch die BewohnerInnen und andere Parkplatzsuchende. Dies trifft nur für die Bürgerweide zu, wo 2.800 Parkplätze bestehen. Die Bewirtschaftung durch die BREPARK sieht den benannten Sondertarif für BewohnerInnen im Umkreis von 500m vor (39,90 €/Monat). Alle anderen Flächen werden in der Parkraumuntersuchung von bmo dargestellt und sind private Firmenparkplätze. Es besteht derzeit keine Verabredung darüber ob und in welchem Umfang sie den Anwohnern des Quartiers angeboten werden.
Die Parkraumuntersuchung von bmo hat die privaten Stellflächen im Gebiet der Plantage untersucht und rund 750 Plätze gezählt. Diese gehören unterschiedlichen Eigentümern oder Mietern z.B. dem Bowling-Center (P2) oder der swb. Zusätzlich gibt es Stellflächen an den größeren Märkten „netto“ (P16).Keine.
Die Parkplätze im Gebiet der Plantage sind privat und den Kunden/MitarbeiterInnen vorbehalten. Eine mögliche Gebührenerhebung ist eine rein privatrechtliche und dem Markt vorbehaltene Angelegenheit. Faktisch gebührenfrei nutzbare Stellplätze im öffentlichen Straßenraum im Umfeld schaffen keinen Anreiz für Investoren, Stellplatzanlagen marktwirtschaftlich zu schaffen und betreiben zu können. Eine mögliche Öffnung setzt ein Parkregime im Quartier voraus, das eine Freigabe für Externe nahelegt und eine Preisbildung ermöglicht. Nur so kann es für die Stellplatzinhaber interessant werden, diese zu öffnen.
Die Diagonale Luftlinie durch das Quartier sind etwa 1 km. Es gibt keine Einzelstandorterfassung.
Im Beteiligungsverfahren gab es besorgte Stimmen, die die Umfeldsicherheit und Beleuchtung anmahnen. Der Findorfftunnel wurde ebenfalls benannt. Hier soll über ein Beleuchtungskonzept ein höheres Sicherheitsgefühl gegeben werden.
Die Sicherheitswahrnehmung im öffentlichen Raum hängt mit der Nutzung des Umfeldes zusammen und mit bestehenden Einrichtungen und deren Publikumsverkehr. Diese Bedingungen unterliegen Veränderungen – was auch für das Gebiet Plantage gilt.
Die öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen werden im ASV bearbeitet. Die Beleuchtung der Bürgerweide ist privat.
Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Beteiligungsverfahren hat deutliches Interesse an dem Thema Elektroladeinfrastruktur gezeigt.
Es ist Ziel der Bundesregierung, bis 2030 rund 15 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zu erreichen, was einem Anteil von über 30% entspricht. Für Bremen bedeutet das rund 75.000 Elektroautos. Es ist ein intensiver Ausbau der Ladeinfrastruktur erforderlich (auf 7.000 – 10.000 öffentlich zugänglicher Ladepunkte in 2030). Während in Stadtrandsituationen das Laden vielfach in Carports und privaten Garagenanlagen erfolgen kann, sind in Stadtteilen wie auch Findorff viele Elektroauto-Besitzer:innen auf öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen angewiesen.
Zum einen werden Schnelllademöglichkeiten eingerichtet, wie schon an der Hemmstraße vorhanden. Hier kann in relativ kurzer Zeit mit hoher Ladeleistung (300 kW) die Fahrzeugbatterie aufladen werden. Jedoch ist das Schnellladen mit höheren Kosten verbunden – aktuell meist ab 59 ct / kWh (Quelle: Webseite des Anbieters).
Parallel sollen Normallade-Möglichkeiten im Straßenraum ermöglicht werden. Da Aufbau und Betrieb von Ladeeinrichtungen (ebenso wie der Betrieb von Tankstellen) Aufgabe der Privatwirtschaft ist, haben Land und Stadtgemeinde Bremen die Rahmenbedingungen für Ladesäulenbetreiber deutlich verbessert. Schon 2018 wurde die Landesbauordnung so novelliert, dass Ladesäulen „verfahrensfrei“ sind – also keine Bauanträge mehr erforderlich sind. Zudem fallen seit 1. Januar 2022 in Bremen keine Sondernutzungsgebühren für die Lade-Infrastruktur im öffentlichen Raum mehr an.
Aktuell wird ein Konzept für den Aufbau einer flächendeckenden, elektrischen Ladeinfrastruktur in Bremen (Projekt ELLI) erstellt, dabei wird selbstverständlich auch dieses Quartier betrachtet. Ergebnisse werden spätestens im ersten Quartal 2023 erwartet.
Für innerstädtische Quartiere mit engen Straßenräumen sollen ‚Nullemissionshubs‘ die Entlastungswirkung von Carsharing verknüpfen mit der Einrichtung von Ladepunkten im Längsparken. Durch intelligente Ladestromsteuerung sollen die vorhandenen Netzsituationen eingepasst werden und zugleich für künftige rechtliche und technische Weiterentwicklungen vorgerüstet sein. Hierfür wird an Förderanträgen gearbeitet.
Die Dichte an Ladepunkten sollte sich mit steigender Nachfrage dynamisch entwickeln können. Üblicherweise werden etwa 10 Elektroautos auf einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt gerechnet (EU- Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe von 2014). Für Gebiete mit wenig privaten Lademöglichkeiten sollte dieser Wert eher höher angesetzt werden.
Bei der Einrichtung von Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum sind die Platzverhältnisse zu beachten. Neuartige Ladeinfrastruktur (wie für Bamberger Str. vorgesehen und am Franziuseck schon verwirklicht) benötigt deutlich weniger Platz.
Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum müssen entsprechend beschildert werden, um den Elektrofahrzeugen hier die Priorität einzuräumen. Die erforderliche straßenverkehrsrechtliche Beschilderung der Ladepunkte setzt StVO-konformes Parken – und damit in vielen Straßen Alt-Findorffs eine Neuordnung des Parkens - voraus.
Mit einer Ordnung des Parkens wird dann grundsätzlich in allen Straßen die Einrichtung von Ladepunkten möglich – netzseitige Anschlussleistungen vorausgesetzt. Stellplätze gehen nur dort verloren, wo Schalteinrichtungen in den Parkstreifen gesetzt werden müssten. Ladeplätze von Elektroautos reduzieren keine Stellplätze, da hier ja dann auch Autos stehen, die wiederum andernorts keinen Stellplatz in Anspruch nehmen.
Die Einrichtung von Nullemissionshubs wird in die Quartiersplanung eingearbeitet und kann schrittweise umgesetzt werden.
Der Platzbedarf durch mobil.pünktchen ist von der Stationskonfiguration und Lage abhängig. Der Platzbedarf je Carsharing-Stellplatz beträgt einen Länge von 5,70 m (der RASt-Norm entsprechend), hinzu kommen Flächen für ggfs. Ladeinfrastruktur, Beschilderung und Fahrradbügel, sowie Gehwegnasen zur Freihaltung von Kreuzungsbereichen/Querungshilfen, etc..
Die neutralen Untersuchungen zum Carsharing in Bremen haben gezeigt, dass stadtweit rund 16 PKW pro Carsharing Fahrzeug abgeschafft bzw. nicht angeschafft wurden. Für innerstädtische Areale liegt dieser Wert eher etwas höher. Der Entlastungseffekt von Carsharing ist die Grundlage für die Anordnung und Ausweitung. Das gesamte Angebot kommt der Nachbarschaft zu Gute.
Die Gebühren für Bewohnerparkausweise beruhen auf einer Gebührenfestsetzung von 1994 mit 60 DM und sind seitdem nicht angepasst worden. Es ist geplant, die Gebühren für Bewohnerparkausweise im Land Bremen anzuheben. Es ist in der Diskussion, die Gebühren abhängig von der Fahrzeuglänge zu gestalten, d.h. wer mehr Platz in Anspruch nimmt, sollte auch mehr bezahlen. Die mögliche Ausgestaltung der Gebührenordnung, inklusive der Gebührenhöhe, befindet sich noch in der politischen Diskussion und Abstimmung, sodass darüber keine weitere Auskunft erteilt werden kann.
Der Beirat Findorff hat 2019 einen Beschluss gefasst, die Einführung von Bewohnerparken zu prüfen. Darüber hinaus wurde Findorff durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und dem Senator für Inneres als Pilotprojekt für das Konzept „Parken in Quartieren“ definiert – als zweites Projekt nach dem Projekt SUNRISE (Östliche Vorstadt). Damit geht es in Findorff also nicht allein um die Frage, ob Bewohnerparken eingeführt werden sollte (oder nicht), sondern in erster Linie um die Ordnung des Parkens, zur Verbesserung der Rettungssicherheit und Barrierefreiheit. Dazu muss behinderndes Gehwegparken in Findorff unterbunden und StVO-konformes Parken in den Quartiersstraßen eingefordert werden. Die Bestandsbeschilderung, die Gehwegparken anordnet (Verkehrszeichen 315) wird in diesem Rahmen überprüft und ggf. bestätigt oder zurückgenommen. Es wird klar gekennzeichnet, wo geparkt werden kann und wo nicht (ggf. durch Beschilderung, Markierungen, Sperrflächen). Darüber hinaus erfolgt eine intensivierte Überwachung durch das Ordnungsamt, mit konsequenten, kostenpflichtigen Verwarnungen und ggf. Abschleppen. Das Ordnen des Parkens erfolgt in einem umfassenden, integrierten Konzept (‚Parken in Quartieren‘), das auch durch Carsharing als Entlastungsmaßnahme und weitere Mobilitätsangebote, Abstellplätze für Fahrräder etc. flankiert wird.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass Bewohnerparken eine optionale Maßnahme ist, die im Rahmen der Bearbeitung des Quartiers umgesetzt werden kann, aber nicht muss. Auch ohne Bewohnerparken, das Anwohner beim Parken auf regelkonformen Stellplätzen privilegiert und das Parken für Auswärtige begrenzt (kostenpflichtige Tickets, maximale Parkdauer auf 2 h) sollen die Maßnahmen zum Ordnen des Parkens in Findorff umgesetzt werden.
Grundsätzlich ist die vom Gericht bestätigte Notwendigkeit zum Ordnen des Parkens von der Anordnung des Bewohnerparkens unabhängig.
Bewohnerparken ist eine Möglichkeit, den Parkdruck in den festgesetzten gebieten zu reduzieren. Bewohnerparken kann nur mit rechtskonformen Parken angeordnet werden.
Zur Information: Im SUNRISE-Quartier wurde von einer gewissen Verlagerung des Parkens in Nachbarstraßen berichtet – das ergab die Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner rund sechs Monate nach Einführung der Maßnahmen.
Das erscheint plausibel. Die Ergebnisse waren dazu aber auch widersprüchlich. Eine quantitative Untersuchung (Vorher-Nachher-Untersuchung der Parksituation im Umfeld) konnte hierzu auch keine klaren Belege erbringen. Ein Grund hierfür mag die Corona-Pandemie mit veränderten Mobilitätsgewohnheiten der Bewohner sein (Homeoffice, Lock-down), die einen Vergleich von der Ausgangssituation mit der Parksituation danach nicht zulässt.
Nach derzeitiger Planung ist die Umsetzung von Maßnahmen zum Ordnen des Parkens in vier bis fünf Quartieren im Jahr vorgesehen. Die durch regelwidriges Kfz-Parken besonders hoch belasteten Quartiere sollen dabei vorrangig bearbeitet werden. Die Bearbeitung der Quartiere in innenstadtnahen Stadtteilen wird damit voraussichtlich mehrere Jahre dauern.
Die intensivierte Überwachung ist, neben anderen Maßnahmen, ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts, um das regelwidrige und andere Verkehrsteilnehmer:innen behindernde Parken zu unterbinden und somit Barrierefreiheit und Rettungssicherheit herzustellen.
Es gab allerhand Neues zu berichten auf der Beiratssitzung am 10. Mai. Themen waren unter anderem der Recyclinghof Findorff und das Bewohnerparken. Zu beiden Dauerbrennern im Stadtteil gibt es einen neuen Stand der Dinge.
Die Umstellung des Recyclinghofes zu einer Grünstation erfolgte am 4. April. Neben den geänderten Öffnungszeiten bedeutete dies aber auch leider eine Reduktion des Angebots. Beispielsweise können Kompost, Batterien und CDs nicht mehr abgegeben, Erden nicht länger eingekauft werden. Besonders die Erden sind dabei ein wichtiges Thema im Stadtteil. Hier wäre erstrebenswert, dass der Verkauf von Erden wieder aufgenommen wird. Außerdem sollen weitere Fraktionen wie Batterien dort auch wieder abgegeben werden können, denn dafür lohnt die Fahrt zur Blocklanddeponie wahrlich nicht. Wir werden den Recyclinghof auch weiterhin unterstützen, sein Angebot zu erhalten oder gar wieder auszuweiten. Positiv: Auch wenn seit der Umstellung ein Rückgang der Kundinnen und Kunden zu verzeichnen ist, werden die verlängerten Öffnungszeiten am Donnerstag mittlerweile gut angenommen. Wir hatten uns für diese Verlängerung eingesetzt.
Antworten auf viele Fragen – die Auswertung des Beteiligungsverfahrens und der neue Betriebsplan zum Bewohnerparken wurde von den Vertreter:innen der Verkehrsbehörde vorgestellt. Die Beteiligung der Anwohnenden ist dabei wesentlich für die Akzeptanz des Bewohnerparkens in Findorff. Seit Beginn der Bürgerbeteiligung wurden fast 100 Beiträge in das Onlineportal DIPAS eingestellt. 200 Personen haben jeweils an beiden Präsenzterminen teilgenommen, die Ende März stattgefunden haben. Dabei zeigte sich ein differenziertes Bild an Meinungen. Das Thema wird im Stadtteil unverändert kontrovers wahrgenommen und entsprechend diskutiert.
Mittlerweile liegt der zweite Entwurf des Betriebsplans vor. Die Verkehrsbehörde ist noch dabei, die letzten Details zu prüfen und einzuarbeiten. Klar ist aber schon jetzt, dass eine Neuordnung des Parkraums in Findorff kommen wird. Dadurch sollen die Sicherheitsbestimmungen der StVO und die gesetzlichen Anforderungen an Straßen- und Gehwegbreiten sowie Barrierefreiheit eingehalten werden. Dies eröffnet mehr Raum und Sicherheit für Fußgänger:innen und Radfahrende, ist aber auch von zentraler Bedeutung, um den ungehinderten Zugang für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Die Parkraumneuordnung bedeutet aber auch, dass einige der bisher von Kfz genutzten Parkmöglichkeiten entfallen. Dies stellt viele Findorffer:innen und auch Besucher des Stadtteils vor Probleme, die zwingend auf ihr Auto angewiesen sind.
Das Bewohnerparken bildet dabei nur einen Baustein der ohnehin und auch in anderen innenstadtnahen Vierteln bald zu bewältigenden Parkraumneuordnung. Es bietet den Findorffer:innen aber den Vorteil, dass sie bei der Parkplatzsuche in ihrem Stadtteil gegenüber Fremdparkern privilegiert werden. Einen Einfluss auf die Anzahl der zukünftig nutzbaren Parkplätze hat das aber nicht. Eine Ablehnung des Bewohnerparkens schafft keinen neuen Parkraum. Umso wichtiger ist daher, dass die kommenden Veränderungen die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden fair berücksichtigen und auch Alternativen bietet.
Unsere Position zum Bewohnerparken ist klar: Wir wollen, dass die Findorfferinnen und Findorffer an den Entscheidungen zum Bewohnerparken und zur Parkraumneuordnung beteiligt werden – wir werden weiterhin intensiv über die Entwicklungen berichten. Ebenfalls müssen ausreichend Alternativen für den entfallenden Parkraum geprüft und angeboten werden – jetzt und auch im Nachgang. Dies erfordert alternative Verkehrsmittel, wie z. B. einen verbesserten ÖPNV, aber auch alternativen Parkraum auf bereits vorhanden Flächen für alle Menschen, die nicht auf ihr Auto verzichten können. Daher müssen auch die Gebühren für einen Bewohnerparkschein sozial vertretbar sein. Die Verkehrswende in Findorff muss die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigen.
Was mit dem Grünzug am Torfkanal passieren soll, beschäftigt Findorff seit Jahren. Mit der Ortsbegehung am 23. April hat nun der erste Schritt der Planungsphase begonnen. Fast 50 Personen waren anwesend, um das fragliche Areal in Augenschein zu nehmen und Ideen auszutauschen.
Die Ortsbegehung fand bei traumhaftem Wetter statt. Entsprechend positiv und offen war die Stimmung der Versammelten. Die Mitarbeiterinnen der senatorischen Behörde und das Landschaftsplanungsbüro hatten sich gut vorbereitet, um die Veranstaltung konstruktiv und informativ zu gestalten. Eine große Karte erleichterte den Überblick und das Zusammentragen von Gedanken und Ideen. So wurden viele Eindrücke gesammelt.
Die Teilnehmenden haben eine Vielzahl guter Ideen zusammengetragen und diskutiert. Ihre vielseitigen Vorschläge zeigen ein gemeinsames Interesse an einer eher offenen, sozialen, kulturellen oder landschaftlichen Gestaltung des Grünzugs. Die konkreten Anregungen reichen vom Bau einer KiTa über einen kleinen Biergarten bis hin zu einer Freizeit- und Sportparkgestaltung. Von Wohnungsbau oder dergleichen war hingegen nicht die Rede.
Die Stimmung der Versammelten war gut, der Austausch offen und konstruktiv, auch wenn an der einen oder anderen Stelle noch Sorgen und Ängste durchkamen. Diese Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner sollten bei der weiteren Gestaltung des Projekts bedacht und demnächst im Fachausschuss Bau oder im Beirat thematisiert werden.
Der Findorffer Beirat wird die weitere Entwicklung des Grünzugs am Torfkanal aufmerksam verfolgen und begleiten. Der nächste Termin hierzu ist die „Ideenwerkstatt“, die am 21. Mai ab 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Landesinstituts für Schule (LIS) stattfindet. Auch unter https://torfkanal.beteiligung.bremen.de gibt es weitere Informationen und die Möglichkeit, sich online zu beteiligen.
Wir sind gespannt auf den weiteren Fortgang und auf die zukünftige Gestaltung des Grünzugs am Torfkanal.
Was mit dem Grünzug entlang des Torfkanals passieren wird, beschäftigt die Findorffer Stadtteilpolitik und die Nachbarschaft bereits seit Jahren. Die Baubehörde will nun die Findorfferinnen und Findorffer bei der Beantwortung dieser Frage intensiv einbeziehen. Am 23. April startet daher die Bürgerbeteiligung mit einer Besichtigung der dortigen Flächen. Ziel der Veranstaltung ist, das Areal kennenzulernen und sich über Ideen und Möglichketen seiner Nutzung auszutauschen. Das Verfahren ist offen für alle Ideen.
11:00 -13:00: Spaziergänge am Torfkanal
13:00-14:00: Abschluss am Landesinstitut für Schule
Wir freuen uns, dass die Findorfferinnen und Findorffer bei der Gestaltung dieses Projekts in ihrem Stadtteil nun einbezogen werden. Eine breite Beteiligung der Menschen ist wichtig für den Erfolg und die Akzeptanz der zukünftigen Gestaltung Findorffs.
Parallel zum Angebot von öffentlichen Veranstaltungen wurde ergänzend die Möglichkeit einer digitalen Beteiligung über das Tool DIPAS eingerichtet, über die ab sofort Hinweise und Anregungen in das Verfahren eingegeben werden können. Die Internetadresse lautet https://torfkanal.beteiligung.bremen.de/
Sonniges Wetter und nette Menschen auf dem Findorffmarkt – was für ein herrlicher Ostersamstag. Wir wünschen Findorff schöne Feiertage und freuen uns auf die warme Jahreszeit!
Der Corona-Winter war lang. Darum freuen wir uns, wieder mit euch ins Gespräch zu kommen. Wir sind am Ostersamstag mit einem Stand auf dem Findorffmarkt.
Wir freuen uns auf euch!
Die Mitarbeitenden der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) laden die Findorfferinnen und Findorffer zu ihren
Informationsterminen ein. Sie finden statt am
19. März sowie am
26. März jeweils zwischen
10 Uhr und 15 Uhr.
Insgesamt drei Gruppen werden dabei jeweils zwei Rundgänge durchführen, Informationen geben und Rückfragen aufnehmen. Die Mitarbeitenden von SKUMS werden Sie dann u.a. an Leuchtwesten erkennen.
Treffpunkte sind jeweils in der Herbststraße:
1. Auf Höhe der Katrepeler Straße für den Bereich bis zur Messe.
2. Auf Höhe der Lohmannstraße für den Bereich bis zur Hemmstraße.
3. Auf Höhe der Falkenberger Straße für den Bereich bis zur Hemmstraße.
Die Findorffer:innen werden herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Die Mitarbeitenden der SKUMS geben Auskunft zu den Planungen, beantworten Fragen und nehmen Rückmeldungen auf.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Beteiligung gibt es nun auch online unter:
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