Ohne den Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur ist die CO2-Reduzierung nicht zu erreichen und damit auch nicht das Ziel der Klimaneutralität. Ein „eins-zu eins“ Ersatz von Autos mit Verbrennungsmotor durch E-Autos allein wird keinen Fortschritt in Richtung Klimaneutralität bedeuten.
a) Wie sieht der Plan für eine flächendeckende E-Ladeinfrastruktur des Quartiers aus?
b) An welchen Orten sind öffentliche E-Ladeeinrichten vorgesehen?
c) Wie viele E-Ladeeinrichtungen sind ohne die Neuordnung der Straßen möglich?
d) Wie viele öffentliche legale Stellplätze gehen dadurch verloren?
e) Falls sich an dem Zustand der beiden Quartiere nichts ändern sollte, sind dann noch
zusätzliche E-Ladeeinrichtungen möglich?
Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Beteiligungsverfahren hat deutliches Interesse an dem Thema Elektroladeinfrastruktur gezeigt.
Es ist Ziel der Bundesregierung, bis 2030 rund 15 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zu erreichen, was einem Anteil von über 30% entspricht. Für Bremen bedeutet das rund 75.000 Elektroautos. Es ist ein intensiver Ausbau der Ladeinfrastruktur erforderlich (auf 7.000 – 10.000 öffentlich zugänglicher Ladepunkte in 2030). Während in Stadtrandsituationen das Laden vielfach in Carports und privaten Garagenanlagen erfolgen kann, sind in Stadtteilen wie auch Findorff viele Elektroauto-Besitzer:innen auf öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen angewiesen.
Zum einen werden Schnelllademöglichkeiten eingerichtet, wie schon an der Hemmstraße vorhanden. Hier kann in relativ kurzer Zeit mit hoher Ladeleistung (300 kW) die Fahrzeugbatterie aufladen werden. Jedoch ist das Schnellladen mit höheren Kosten verbunden – aktuell meist ab 59 ct / kWh (Quelle: Webseite des Anbieters).
Parallel sollen Normallade-Möglichkeiten im Straßenraum ermöglicht werden. Da Aufbau und Betrieb von Ladeeinrichtungen (ebenso wie der Betrieb von Tankstellen) Aufgabe der Privatwirtschaft ist, haben Land und Stadtgemeinde Bremen die Rahmenbedingungen für Ladesäulenbetreiber deutlich verbessert. Schon 2018 wurde die Landesbauordnung so novelliert, dass Ladesäulen „verfahrensfrei“ sind – also keine Bauanträge mehr erforderlich sind. Zudem fallen seit 1. Januar 2022 in Bremen keine Sondernutzungsgebühren für die Lade-Infrastruktur im öffentlichen Raum mehr an.
Aktuell wird ein Konzept für den Aufbau einer flächendeckenden, elektrischen Ladeinfrastruktur in Bremen (Projekt ELLI) erstellt, dabei wird selbstverständlich auch dieses Quartier betrachtet. Ergebnisse werden spätestens im ersten Quartal 2023 erwartet.
Für innerstädtische Quartiere mit engen Straßenräumen sollen ‚Nullemissionshubs‘ die Entlastungswirkung von Carsharing verknüpfen mit der Einrichtung von Ladepunkten im Längsparken. Durch intelligente Ladestromsteuerung sollen die vorhandenen Netzsituationen eingepasst werden und zugleich für künftige rechtliche und technische Weiterentwicklungen vorgerüstet sein. Hierfür wird an Förderanträgen gearbeitet.
Die Dichte an Ladepunkten sollte sich mit steigender Nachfrage dynamisch entwickeln können. Üblicherweise werden etwa 10 Elektroautos auf einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt gerechnet (EU- Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe von 2014). Für Gebiete mit wenig privaten Lademöglichkeiten sollte dieser Wert eher höher angesetzt werden.
Bei der Einrichtung von Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum sind die Platzverhältnisse zu beachten. Neuartige Ladeinfrastruktur (wie für Bamberger Str. vorgesehen und am Franziuseck schon verwirklicht) benötigt deutlich weniger Platz.
Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum müssen entsprechend beschildert werden, um den Elektrofahrzeugen hier die Priorität einzuräumen. Die erforderliche straßenverkehrsrechtliche Beschilderung der Ladepunkte setzt StVO-konformes Parken – und damit in vielen Straßen Alt-Findorffs eine Neuordnung des Parkens - voraus.
Mit einer Ordnung des Parkens wird dann grundsätzlich in allen Straßen die Einrichtung von Ladepunkten möglich – netzseitige Anschlussleistungen vorausgesetzt. Stellplätze gehen nur dort verloren, wo Schalteinrichtungen in den Parkstreifen gesetzt werden müssten. Ladeplätze von Elektroautos reduzieren keine Stellplätze, da hier ja dann auch Autos stehen, die wiederum andernorts keinen Stellplatz in Anspruch nehmen.
Die Einrichtung von Nullemissionshubs wird in die Quartiersplanung eingearbeitet und kann schrittweise umgesetzt werden.