Beiratsantrag: Parkraumbewirtschaftung nicht über den Stadtteil hinweg entscheiden – Anwohnerinnen und Anwohner einbeziehen

beschlossen am 11. Mai 2021

  1. Der Beirat Findorff fordert den Senat auf, ein passendes und differenziertes Beteiligungsverfahren zum Bewohnerparken zu garantieren, welches die Meinung der Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort einbezieht und dem Beirat als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt wird. Das Verfahren muss unserer Meinung nach und trotz der derzeitigen Pandemielage auch Präsenzveranstaltungen wie etwa Straßenbegehungen enthalten und kann über Onlinepräsentationen und Postwurfsendungen ergänzt, aber nicht ersetzt werden.
  2. Dabei sind auch konkrete kompensatorische Maßnahmen wie z.B. eine Quartiers-/Mobiltätsgarage oder bestehende, private und öffentlich zugängliche Stellflächen aufzuzeigen, die dazu beitragen, einen Teil des Überschusses an Fahrzeugen aufzunehmen. Diese Potenziale sollen im Zuge der Umsetzung der Regelung des Bewohnerparkens eröffnet werden.
  3. Die zukünftige Gebührenhöhe des Bewohnerparkens sollte sich in Größe und Struktur an vergleichbaren Städten mit ähnlichen Stadtteilen orientieren. Dabei ist auf eine sozial gerechte und einfache Staffelung des Gebührensystems für alle Anlieger zu achten.

Begründung

Der Beirat Findorff begrüßt Maßnahmen für eine Verkehrswende für alle. Daher hat er im Jahr 2019 aufgrund der anhaltenden Verkehrsbelastung eine Parkraumuntersuchung für das Quartier Bürgerweide beauftragt und einen Betriebsplan für das Bewohnerparken gefordert. Die Stadtbürgerschaft hat im darauffolgenden Jahr entschieden, dass bis Ende 2022 in allen innenstadtnahen Stadtteilen eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden soll – mit Findorff als einem der ersten Quartiere.

Die Einführung und Umsetzung dieser Parkraumbewirtschaftung haben Konsequenzen für alle Menschen im Stadtteil, aber auch darüber hinaus. Im Sinne einer angemessenen Bürgerbeteiligung ist es dem Beirat Findorff überaus wichtig, dass alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in die Entscheidung des Bewohnerparkens eingebunden und mitgenommen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Bürgerinnen und Bürger in ihren Straßen veranschaulicht bekommen, was dies im Einzelnen für sie bedeutet. Diese direkte Bürgerbeteiligung ist dringend geboten, um die Akzeptanz vor Ort her- und dauerhaft sicherzustellen.

Da diese Maßnahmen zur Folge haben, dass weniger Parkraumfläche zur Verfügung steht, sind dabei auch geeignete kompensatorische Maßnahmen aufzuzeigen und anzubieten, die als Ausweichfläche für den Überhang an Fahrzeugen dienen können. Die alternativen Parkmöglichkeiten müssen möglichst mit Beginn der Maßnahme zur Verfügung stehen.

Weiterhin ist es unerlässlich, die geplante Gebührenanpassung des Bewohnerparkens sozial gerecht und unkompliziert zu staffeln, wobei es bspw. auch Familien mit Kindern erlaubt ist, in eine niedrige Gebührenstufe eingruppiert zu werden. Auch für den Einzelhandel und Gewerbetreibende sollten entsprechende Lösungen skizziert werden.

David Theisinger & die SPD-Fraktion im Beirat Findorff