Feiern am Unisee ist beliebt; der durch die Freiluftpartys produzierte Lärm geht vielen Anwohner:innen in Findorff jedoch zu weit. Beirat und Bürgerschaft suchen nun nach einem Weg, um das Recht auf Feiern und die Rücksichtnahme auf Anwohnende besser zu vereinbaren. Unter Federführung unseres Bürgerschaftsabgeordneten Hubertus Hess-Grunewald hat die SPD-Fraktion nun eine Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.
Ein beliebter Ort zum Feiern
Die Slipanlage am Unisee ist eine beliebte und regelmäßig genutzte Location zum munteren – öfters aber auch lautstarken – Feiern im Freien. Grundlage hierfür ist das Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys von 2017, mit dem Senat und Bürgerschaft auf das Bedürfnis junger Menschen nach einer Möglichkeit für Freiluftpartys in öffentlichen Grünanlagen reagiert haben. Das Gesetz genehmigt Veranstaltungen ohne größeren bürokratischen Aufwand, formuliert aber auch einen klaren Rahmen für die Durchführung und begrenzt ihre Häufigkeit. Die Beiräte haben ein gewichtiges Mitspracherecht. Für den Unisee ist jedoch nicht Findorff zuständig, er fällt in den Bereich des Horner Beirats.
Recht auf Feiern vs. Schutz der Anwohnerschaft
Die Feiern am Unisee erfreuen sich großer Beliebtheit. Zuletzt aber häuften sich Beschwerden der Anwohnerschaft, besonders aus Findorff. Die nächtliche Lärmbelastung, die von den Partys ausgeht, ist erheblich: Sie reicht teilweise nicht nur bis ins anliegende Kleingartengebiet, sondern sogar bis zur Ricarda-Huch-Straße, die über einen Kilometer entfernt liegt. Müll und andere Hinterlassenschaften erregten zusätzlich die Gemüter. Die anhaltenden Diskussionen machen deutlich, dass hier ein Konflikt besteht: Anwohnende fühlen sich besonders an den Wochenenden in ihrem Ruhebedürfnis gestört. Andererseits gibt es ein Bedürfnis bei überwiegend jüngeren Teilen der Bevölkerung nach einem bunten und lebendigen Nachtleben – also auch nach Freiluftpartys.
Kleine Anfrage – Das Ortsgesetz auf dem Prüfstand
Daher ist es sieben Jahren nach seiner Einführung an der Zeit, die Wirksamkeit dieses Ortsgesetzes im Hinblick auf die Vereinbarkeit des Ruhebedürfnisses der jeweiligen Anwohner:innen einerseits und dem Interesse der Feiernden zu evaluieren. Darum hat unser Findorffer Bürgerschaftsabgeordnete Hubertus Hess-Grunewald und mit ihm die SPD-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft nun eine Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Sie verfolgt zunächst das Ziel, in einem ersten Schritt einen verlässlichen und belastbaren Sachstand über die Umsetzung von Freiluftpartys und ihren Auswirkungen zu erhalten. So kann aufgezeigt werden, ob Anpassungen der gesetzlichen Grundlage notwendig scheinen. In einem zweiten Schritt könnten dann Änderungen des Ortsgesetzes diskutiert und, falls notwendig, durch die Bürgerschaft beschlossen werden.
Fazit
Bremen als lebendige Stadt möchte gerade jüngeren Menschen einen Raum bieten für ein buntes Nachtleben, auch für Feiern im Freien. Gleichzeitig muss aber auch das Bedürfnis der Anwohnenden nach nächtlicher Ruhe und Erholung sein berechtigtes Gehör finden. Die Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ist hier ein erster Schritt hin zu einem geeigneten Kompromiss.